Aus meiner Sicht würden die Hinweise im Rahmen des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts bedeuten, dass jede Schülerin und jeder Schüler mit einer diagnostizierten Legasthenie das Recht hätte, dass auf Wunsch die Rechtschreibung ausgesetzt wird, auch in den Abschlussklassen und bei den Prüfungen. In diesem Fall erfolgt jedoch ein entsprechender Hinweis im Zeugnis, dass auf die Bewertung der Rechtschreibung verzichtet wurde. Meine ausführliche Einschätzung findet sich in diesem Artikel.